Für den Zugang zur elektronischen Clearingstelle zum Handling der Verfügung resp. Ziffer 178 bedarf es entweder der Mitgliedschaft in der ZEK oder des Abschlusses eines eCode178 User Vertrags mit der ZEK.
Der Antrag zum Abschluss eines eCode178 User Vertrags sowie die kompletten Vertragsunterlagen inkl. geforderter Beilagen sind der Geschäftsstelle der ZEK rechtsgültig unterzeichnet im Original mit physischer Post einzureichen. Diese prüft den Antrag und regelt bei positivem Entscheid die nötigen Formalitäten.
Das entsprechende Gesuch und die Nutzungsvereinbarungen sowie einen ergänzenden Informationsflyer stellen wir Ihnen gerne zur Verfügung: