In Nachachtung des Konsumkreditgesetzes (KKG), welches seit 1. Januar 2003 in Kraft ist, wurde am 30. Mai 2002, durch die dem KKG unterstellten Kreditgeberinnen, die Informationsstelle für Konsumkredit (IKO) als eigenständiger Verein gegründet.
Die IKO hat am 2. Januar 2003 ihren Betrieb aufgenommen. Der in der IKO verwaltete Datenbestand beschränkt sich strikt auf die gemäss KKG zu sammelnden Daten. Zugang zur IKO haben nur die Kreditgeberinnen im Sinn von Art. 2 KKG und nur für KKG-relevante Zwecke.
IKO und ZEK sind zwei unterschiedliche Vereine, die im Bereich Administration zusammenarbeiten, aber je einen eigenen Vorstand und getrennte Datenbanken haben.
Während die IKO rein die Vorgaben des KKG abgedeckt, sind die Daten der ZEK umfangreicher. So enthält die Datenbank der ZEK beispielsweise auch Daten zu Verpflichtungen, welche nicht dem KKG unterstellt sind (z.B. Kredite über CHF 80’000 oder Verpflichtungen juristischer Personen), Karteninformationen, Amtsinformationen und hat andere Aufbewahrungsfristen.
Die ZEK funktioniert als eigenständige Evidenzzentrale neben der IKO.
Detailliertere Informationen über die IKO finden Sie unter www.iko-info.ch