Gemäss Datenschutzgesetz dürfen Daten so lange gespeichert bleiben, wie es das Verhältnismässigkeitsprinzip zulässt.
Die in unserer Datenbank gespeicherten Daten unterliegen jeweils einer Aufbewahrungsfrist, welche unter Berücksichtigung der Vorgaben des Datenschutzgesetzes definiert wurde und in unserem Reglement festgehalten ist.
Auf unsere Aufbewahrungsfristen verweist auch der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte auf seiner Internetseite.
Nach Ablauf der jeweiligen Aufbewahrungsfrist wird ein Eintrag automatisch aus unserer Datenbank gelöscht.
Die Dauer für die Aufbewahrungsfrist zu einem Datenbankeintrag finden Sie hier: