Die Verkehrszulassungsverordnung (VZV) sieht vor, dass der Halter eines Fahrzeuges zu Gunsten einer anderen Person eine sogenannte "Verfügung 178, Halterwechsel verboten" (auch Code 178 oder Ziffer 178 genannt) in den Fahrzeugausweis eintragen lassen kann. Dies hat zur Folge, dass ohne Zustimmung der begünstigten Person kein Halterwechsel des Fahrzeuges mehr möglich ist.
Seit 18. November 2013 erfolgt die Bewirtschaftung dieser Verfügung 178 grundsätzlich elektronisch, wobei die ZEK im operativen Betrieb als Clearingstelle (CLS) für den "eCode178 " agiert. Die ZEK CLS verarbeitet alle Halterwechselbeschränkungen, d.h. Einträge, Mutationen und Löschungen.
Die Daten stehen nahezu zeitverzugslos den Zulassungsbehörden für den Ein- bzw. Austrag im Fahrzeugausweis zur Verfügung und werden dann durch die Zulassungsbehörden in die Fahrzeugdatenbank des Bundes übertragen.
Eintrag, Mutationen und Annullierung resp. die Löschung der Ziffer 178 gemäss Art. 81 VZV werden somit grundsätzlich via ZEK CLS durch deren Mitglieder oder eCode178 User initialisiert, aber erst durch die Zulassungsbehörden in Kraft gesetzt.
Der Zugang zur ZEK CLS ist als ZEK Mitglied oder eCode178 User möglich.
Ausnahmen bilden lediglich Einträge, Mutationen und Löschungen der Ziffer 178 sogenannter Dritter. Diese erfolgen auf entsprechende Mitteilung der Dritten hin direkt bei der Zulassungsbehörde und werden über diese auch in der ZEK CLS erfasst.